Abrüstung – Wikipedia

Abrüstung (englisch Disarmament) bezeichnet die Begrenzung, Reduzierung oder Abschaffung militärischer Potenziale, einschließlich Soldaten, Waffen, Sprengköpfen, Waffensystemen und Trägermitteln.[1] Sie betrachtet militärische Mittel als potenzielle Gefahren für die Sicherheit und vermittelt eine kritische Sicht auf Rüstung.[2]
Das Konzept der Abrüstung zielt auf die teilweise oder vollständige Abschaffung militärischer Ressourcen oder Mittel ab, um die zwischenstaatliche Gewaltanwendung einzudämmen oder auszuschließen. Es fordert die Begrenzung oder Vernichtung von Waffen.
Ein Staat kann die Entscheidung zur Abrüstung einseitig treffen. Ebenso ist eine bilaterale Entscheidung zwischen zwei Staaten oder eine multilaterale Entscheidung zwischen mehreren Staaten möglich.
Abrüstung soll die Durchsetzung des Gewaltverbots gemäß Artikel 2 (4) der Charta der Vereinten Nationen fördern. Es besteht jedoch keine Pflicht zur vollständigen Abrüstung.
Abrüstung steht der Aufrüstung gegenüber – oder umgekehrt.
Abrüstung als Teil der Rüstungskontrolle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Heutzutage ist Abrüstung Teil des weiter gefassten Begriffs und Konzepts der Rüstungskontrolle (englisch arms control). Letztere hat – im Vergleich zur älteren Vorstellung der Abrüstung – das übergeordnete Ziel, die Sicherheit zu erhöhen, wobei Waffen und Militär als Tatsache anerkannt werden. Die gegenseitige Kontrolle (durch Inspektion und Verifikation) soll den Bau neuer Waffen eingrenzen bzw. verhindern. Die Methoden sind ebenso notwendig, um die Einhaltung der Verträge (Compliance) zu gewährleisten und die Abrüstung von Waffen zu bestätigen.[3][4]
Rüstungskontrolle zielt auf die Reduzierung von Bedrohungen, die Förderung der Stabilität, die Verhinderung bzw. Eindämmung des Aufrüstens (Wettrüsten) und der damit verbundenen Kosten sowie die Begrenzung von Schäden im Konfliktfall ab. Im Gegensatz zur Abrüstung zielt die Rüstungskontrolle somit darauf ab, Sicherheit umfassender zu gewährleisten. Statt Konfliktlagen zu beseitigen, zielt sie darauf ab, die Gefahren militärischer Auseinandersetzungen durch Stabilisierungsmaßnahmen in der Rüstungspolitik und -technik zu reduzieren. Dies kann beispielsweise in Form einer kooperativen und kontrollierten Rüstungsproduktion zwischen konkurrierenden Staaten erfolgen.
Abrüstung durch technologischen Fortschritt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Abrüstung kann auch intrinsisch erfolgen, beispielsweise durch technologische Fortschritte in der Wehrtechnik oder in verwandten Bereichen. So wurden beispielsweise die meisten Schlachtschiffe aus dem Bestand der Seestreitkräfte ausgemustert und durch moderne Flugzeugträger, Fregatten und U-Boot-Verbände ersetzt.[5] Ein anderes Beispiel sind die britische und strategische V-Bomber-Flotte, deren Abschreckungswirkung durch die verbesserten Abwehrsysteme der UdSSR stark beeinträchtigt wurde. Bis heute setzt Großbritannien auf eine Abschreckung durch Atom-U-Boote und See-basierte Interkontinentalraketen (SLBM) und musterte die V-Bomber nach und nach aus. Ähnliche Entwicklungen zeichneten sich auch bei Interkontinentalraketen (ICBM) ab. Technologisch hat man sich von der Technik der V2 (A4) bis heute zu hochmodernen ICBMs wie der Minuteman III weiterentwickelt.
Abrüstung durch Reintegration
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einige Staaten und Organisationen führen sogenannte Reintegrationsprogramme[6] durch, die darauf abzielen, ehemalige Soldaten (Veterane), die oft ein Leben lang unter den Folgen einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden, in die zivile Gesellschaft zurückzuführen. Sowohl die Abrüstung im Sinne einer militärischen Entdoktrinierung als auch die Reintegration stehen jedoch vor zahlreichen Herausforderungen.[7][8]
Ökonomie der Abrüstung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als Problem im Zusammenhang mit Abrüstung werden häufig deren ökonomische Folgen gesehen. Staaten mit hoch entwickelter Rüstungsindustrie sind schwer zur Rüstungskonversion[9] zu bewegen. Andererseits wird aufgrund eingesparter Rüstungsausgaben eine „Abrüstungs-“ oder „Friedensdividende“ erwartet.
Geschichte der nuklearen Abrüstung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Abrüstung im nuklearen Zeitalter begann 1946 mit dem Versuch, die Atomenergie (und speziell die Atomwaffen) zu regulieren bzw. zu kontrollieren. Dieses frühe Vorhaben, der sogenannte Baruch-Plan, ist jedoch gescheitert. Erst 1968 trat der Atomwaffensperrvertrag in Kraft, der die Verbreitung von Atomwaffen verhindern soll. Die Idee der Abrüstung entwickelte sich unter den Bedingungen der Abschreckungspolitik während des Kalten Krieges weiter.
Trotz ihrer langjährigen Tätigkeit für Atomwaffen haben sich zahlreiche renommierte Physiker und Wissenschaftler seit der Detonation von Trinity und den sich daraus ergebenden Folgen (wie den Abwürfen in Japan und der Atomrüstung) für die Abrüstung und Nichtverbreitung ausgesprochen. Dazu zählen Robert Oppenheimer, Herbert York, Ted Taylor, Frank Barnaby, Sidney Drell, Andrei Sakharov, Linus Pauling usw. (Siehe auch die Union of Concerned Scientists oder die Federation of Atomic Scientists.)
Reale Chancen zur Abrüstung ergaben sich insbesondere in der Endphase des Kalten Krieges zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt. Die bilateralen Gespräche des 40. US-Präsidenten Reagan mit dem sowjetischen Politiker Gorbatschow führten 1987 zum INF-Vertrag, durch den die Mittelstreckenraketen beider Staaten vollständig abgeschafft wurden. Wenige Jahre zuvor, im Jahr 1979, hatte die NATO den Doppelbeschluss zur Abschreckung des Warschauer Pakts beschlossen.
Nach dem Zerfall der Sowjetunion kooperierten die USA und Russland in Bezug auf die Nichtverbreitung von Kernmaterial bzw. Waffensystemen aus der UdSSR. Ab 1996 trat der Comprehensive Test Ban Treaty (CTBT) in Kraft, ein Testmoratorium, welches die Weiterentwicklung von Kernwaffen auf einen Laborbetrieb („Stockpile Stewardship“) reduzierte. Im Falle von Kernwaffen spielen alle Testverbote seit 1958 eine signifikante Rolle bei der Beschränkung der Aufrüstung bzw. der Rüstungskontrolle.
Entwicklungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein aktuelles Beispiel für Entwicklungen in der nuklearen Abrüstung ist der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW), der im wahrsten Sinne des Wortes (Abrüstung) versucht, Kernwaffen vollständig zu verbieten.[10][11] Die fünf Kernwaffenstaaten haben den Vertrag nicht unterschrieben.
Im Sinne der Rüstungskontrolle ist der New START-Vertrag (unterzeichnet im Jahr 2010) das letzte große Abkommen zwischen den USA und Russland. Russland hat den Vertrag jedoch im Jahr 2023 ausgesetzt (keine Kündigung).[12] Die USA kritisieren diesen Schritt.[13] Der Vertrag kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden, was im Jahr 2021 geschehen ist. Er läuft bis 2026.
Internationale Abkommen zur Abrüstung und zur Rüstungsbegrenzung
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Im Sinne des Wortes kam es durch die folgenden Verträge zu einer umfangreichen Abrüstung. Viele andere Abkommen führten zu Limitierungen oder anderen Einschränkungen (Teststopps usw.).
- Der INF-Vertrag von 1987: komplette Abrüstung von Mittelstreckenraketen (USA: Pershing II, Gryphon Marschflugkörper; UdSSR: SS-20, SS-4, SS-5, Marschflugkörper)
- Die START-Verträge (in Kraft ab 1994): START I führte zur umfangreichen Reduktion von tausenden Kernsprengköpfen und Entsorgung der alten Minuteman II oder russischen SS-18
Neben der nuklearen Abrüstung findet auch eine Abrüstung im Bereich chemischer und biologischer Waffen, siehe beispielsweise die Chemiewaffenkonvention; oder im konventionellen Bereich, siehe der KSE-Vertrag.
Abrüstung als eine Forderung von Friedensbewegungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die internationale Friedensbewegung fordert seit den 1880er Jahren weltweite Abrüstung, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und ein effizientes Völkerrecht. Dieser Forderungskatalog ist seit 1917 (Papst Benedikt XV.) auch Bestandteil der katholischen Soziallehre.[14] Zwischen 1918 und 1933 gab es zahlreiche Aktivitäten (siehe hier); 1920 nahm der in Genf beheimatete Völkerbund seine Arbeit auf. Er gilt als indirekter, zeitgeschichtlicher Vorläufer der Vereinten Nationen (UNO). Ihm gehörten zu keiner Zeit alle Groß- und Mittelmächte dauerhaft an (so die USA nie; das Deutsche Reich (vom 8. September 1926 bis zum 14. Oktober 1933), Italien, die Sowjetunion (1934–1939) und Japan nur zeitweise).
Der Völkerbund hatte einen jahrelangen Konflikt mit dem Deutschen Reich: Nachdem das Reich die durch den Versailler Vertrag auferlegte Abrüstung durchgeführt hatte, weigerte es sich, vom Völkerbund geforderte weiter reichende Abrüstungsanstrengungen zu unternehmen. Das Deutsche Reich wollte, dass ihm seine Abrüstungsmaßnahmen aufgrund des Versailler Vertrages für die allgemeine Abrüstung angerechnet werden, was der Völkerbund aber ablehnte. Das Resultat dieses Konflikts war, dass die Abrüstung nicht fortgesetzt wurde. Einige Rüstungsanstrengungen in den 1920er Jahren machte das Deutsche Reich heimlich (siehe hier).
Nach 1945, im Kalten Krieg, wurden zahlreiche Stellvertreterkriege geführt.
Im Zuge der Terrorismusbekämpfung und brutaler Bürgerkriege werden Zweifel am Pazifismus laut, zugleich wächst die Akzeptanz für eine allmähliche Strukturänderung des Militärs in eine Art von Weltpolizei. Der Typus konventioneller Kriege zwischen Nationen tritt seit 1989 – in diesem Jahr fiel der Eiserne Vorhang, und der Kalte Krieg endete – deutlich seltener in Erscheinung.
Forschung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weltweit beschäftigen sich zahlreiche Forschungsinstitute oder andere Organisationen (z. B. Denkfabriken) mit den Themen Abrüstung und Rüstungskontrolle im Rahmen von Sicherheitsforschung, Sicherheitspolitik, Verteidigungspolitik oder Friedensforschung. Einige Beispiele sind die folgenden:
- Arms Control Association (ACA)
- Berghof Foundation (Berghof Institut für Friedens- und Konfliktforschung, siehe auch Georg Zundel)
- Deutsche Stiftung Friedensforschung (DFS)
- Hoover Institution
- Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH)
- International Summer School on Disarmament and Arms Control (ISODARCO)
- Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (PRIF)
- Oxford Research Group (ORG)
- Pugwash Conferences on Science and World Affairs
- Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
- Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI)
- United Nations Institute for Disarmament Research (UNIDIR)
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA)
- Conference on Disarmament (CD)
- Disarmament, Demobilisation and Reintegration (DDR)[6][15]
- Nichtverbreitungsvertrag
- Proliferation
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Donald G. Brennan (Hrsg.): Arms Control, Disarmament, and National Security. George Braziller, New York 1961 (englisch, archive.org).
- Marek Thee, Hubert Deymann, Frank Barnaby, SIPRI (Hrsg.): Armaments and Disarmament in the Nuclear Age: A Handbook (SIPRI 10th). Stockholm, Almqvist & Wiksell 1976, ISBN 978-91-85114-33-7 (englisch, archive.org).
- SIPRI, Frank Barnaby, Hubert Deymann, Marek Thee (Hrsg.): Rüstung und Abrüstung im Atomzeitalter: Ein Handbuch (= Rororo rororo-aktuell. Band 4186). Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1981, ISBN 978-3-499-14186-7 (Originaltitel: Id. 1976. Übersetzung der 1976 Ausgabe).
- Emile Benoit, Kenneth E. Boulding: Disarmament and the Economy. Greenwood Press, Westport, CT 1978, ISBN 978-0-313-20076-2 (englisch, archive.org).
- Paul von Lonski: Rüstungskontrollpolitik (= Bernard & Graefe aktuell. Band 5). Bernard & Graefe, München 1979.
- Peter Klein (Hrsg.): Dokumente zur Abrüstung 1917 - 1976 (= Institut für Internationale Politik und Wirtschaft der DDR). Verlag Marxistische Blaetter, Frankfurt am Main 1978, ISBN 978-3-88012-524-7.
- Hubertus Hoffmann: Atomkrieg, Atomfrieden: Technik, Strategie, Abrüstung. Bernard & Graefe, München 1980, ISBN 978-3-7637-5190-7.
- Jost Delbrück (Hrsg.): Friedensdokumente aus fünf Jahrhunderten: Abrüstung, Kriegsverhütung, Rüstungskontrolle. Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Engel, Kehl/Rhein 1984, ISBN 978-3-88357-029-7.
- David S. Yost: Die Zukunft atomarer Rüstungskontrolle in Europa: von SALT zu START und INF (= Reihe Bernard & Graefe aktuell. Band 35). Bernard & Graefe, Koblenz 1984, ISBN 978-3-7637-5337-6.
- Josef Holik: Abrüstung als Wegbereiter der Wende in Europa (= Zeitgeschichtliche Forschungen. Band 50). Duncker & Humblot, Berlin 2017, ISBN 978-3-428-15200-1.
- Malte Göttsche, Frederik Postelt, Gerald Kirchner: Verifikation nuklearer Abrüstung: Herausforderungen, Lösungsansätze und Grenzen der Kernwaffenauthentifizierung. Deutsche Stiftung Friedensforschung, Hamburg 2019 (bundesstiftung-friedensforschung.de).
- Peter Wallensteen, Armend Bekaj (Hrsg.): Alva Myrdal: A Pioneer in Nuclear Disarmament (= Pioneers in Arts, Humanities, Science, Engineering, Practice. Band 31). Springer International Publishing, Cham 2022, ISBN 978-3-03112796-0, doi:10.1007/978-3-031-12797-7 (englisch).
- Paolo Cotta-Ramusino et al. (Hrsg.): Nuclear Risks and Arms Control - Problems and Progresses in the Time of Pandemics and War (= Springer Proceedings in Physics. Band 291). Springer International Publishing, Cham 2023, ISBN 978-3-03129707-6, doi:10.1007/978-3-031-29708-3 (englisch).
- SIPRI: SIPRI Yearbook: Armaments, Disarmament and International Security. SIPRI, Stockholm 2025 (sipri.org).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- eLeanrning Kurs "EU Non-Proliferation and Disarmament" des PRIF. PRIF, abgerufen am 9. August 2025 (englisch).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Tamer Kasikci, Mustafa Yetim: Disarmament. In: The Palgrave Encyclopedia of Global Security Studies. Springer International Publishing, Cham 2023, ISBN 978-3-319-74318-9, S. 299–302, doi:10.1007/978-3-319-74319-6_32 (englisch, springer.com [abgerufen am 10. August 2025]).
- ↑ Peter Rudolf: Abrüstung. In: Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schultze: Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe. 2. Auflage, Beck, München 2004, ISBN 978-3-406-51127-1.
- ↑ Jonathan L. Black-Branch, Dieter Fleck (Hrsg.): Nuclear Non-Proliferation in International Law: Volume II - Verification and Compliance. T.M.C. Asser Press, The Hague 2016, ISBN 978-94-6265-074-9, doi:10.1007/978-94-6265-075-6 (englisch, springer.com [abgerufen am 10. August 2025]).
- ↑ Joseph Rotblat, Jürgen Altmann: Verification of Arms Reductions. Springer Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg 1989, ISBN 978-3-642-46686-1, doi:10.1007/978-3-642-46684-7 (englisch, springer.com [abgerufen am 10. August 2025]).
- ↑ Nach Neptune Strike ist vor Neptune Strike. Bundeswehr ; NATO, 2. März 2023, abgerufen am 9. August 2025.
- ↑ a b Walt Kilroy: Disarmament, Demobilization, and Reintegration (DDR). In: The Palgrave Encyclopedia of Peace and Conflict Studies. Springer International Publishing, Cham 2021, ISBN 978-3-03011795-5, S. 1–5, doi:10.1007/978-3-030-11795-5_41-1 (springer.com [abgerufen am 10. August 2025]).
- ↑ Nicholas Rattray et al.: The Association Between Reintegration, Perceptions of Health and Flourishing During Transition from Military to Civilian Life Among Veterans with Invisible Injuries. In: Journal of Veterans Studies. Band 9, Nr. 1, 5. Juli 2023, ISSN 2470-4768, S. 224–234, doi:10.21061/jvs.v9i1.432 (englisch, journal-veterans-studies.org [abgerufen am 10. August 2025]).
- ↑ Kirsten M. Verkamp: From Warrior Ethos to Obscurity: Veteran Reintegration Literature Review. In: The Journal for Nurse Practitioners. Band 17, Nr. 5, Mai 2021, S. 564–569, doi:10.1016/j.nurpra.2020.12.016 (englisch, elsevier.com [abgerufen am 10. August 2025]).
- ↑ Petra Opitz: Disarmament Economy — A New Industrial Activity? In: Conversion. Springer Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg 1992, ISBN 978-3-642-95703-1, S. 107–113, doi:10.1007/978-3-642-95701-7_17 (englisch, springer.com [abgerufen am 10. August 2025]).
- ↑ Hakan Akbulut: Am Rande des Kollapses. Stand und Perspektiven nuklearer Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung – Eine Einführung. In: Am Rande des Kollapses. Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden 2021, ISBN 978-3-658-32854-2, S. 1–14, doi:10.1007/978-3-658-32855-9_1 (springer.com [abgerufen am 10. August 2025]).
- ↑ Jonas Schneider, Stiftung Wissenschaft Und Politik: Kernwaffenverbotsvertrag: das Inkrafttreten ist kein Durchbruch: die Bundesregierung sollte selbstbewusster begründen, warum sie den Vertrag ablehnt. In: SWP-Aktuell. 2021, S. 3/2021, doi:10.18449/2021A03 (swp-berlin.org [abgerufen am 10. August 2025]).
- ↑ Developing agreement to replace New START in everyone’s interest — US expert. TASS Russia News Agency, 10. August 2025, abgerufen am 10. August 2025 (englisch).
- ↑ Russian Noncompliance with and Invalid Suspension of the New START Treaty. In: United States Department of State. DOS, abgerufen am 10. August 2025 (englisch).
- ↑ Vgl. Gaudium et spes Nr. 82: Bellum est omnino interdicendum; der Krieg sei völlig zu untersagen.
- ↑ Disarmament, Demobilization and Reintegration. UN, abgerufen am 10. August 2025 (englisch).