Albrecht Heinrich von Arnim – Wikipedia

Albrecht Heinrich von Arnim auf Kröchlendorff und Woddow (* 7. November 1744 in Kröchlendorff; † 25. Oktober 1805 zu Klockow in der Uckermark[1]) war preußischer Justizminister.

Albrecht Heinrich von Arnim war der zweite Sohn des uckermärkischen Landrats Abraham Friedrich von Arnim auf Kröchlendorff, Woddow, Bietikow, Bertikow, Kuhz und Raduhn und der Luise Margarethe geb. Reichsgräfin v. der Schulenburg. Er erbte das Gut Woddow; sein Bruder war der Landrat Carl Otto von Arnim.

Arnim verfasste ein mehrbändiges Werk über Verbrechen und Strafen und wurde königlich preußischer Geheimrat, Domdechant zu Brandenburg, Erster Direktor der kurmärkischen Landschaft und Präsident des Kammergerichtes. 1798 wurde er Kgl.preuß. wirkl. Geh. Staats- und Justizminister, ein Amt, das er von Heinrich Julius von Goldbeck übernahm, der am 15. Juli 1802 auch sein Nachfolger wurde.

Albrecht Heinrich von Arnim starb am 25. Oktober 1805, er war nicht verheiratet.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Nach Angaben (Memento vom 18. Juli 2012 im Internet Archive) bei der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften bereits am 15. Juli 1802 verstorben.