Haager Friedenskonferenzen – Wikipedia

Die Haager Friedenskonferenzen wurden aufgrund der Anregung des russischen Zaren Nikolaus II. und auf Einladung der niederländischen Königin Wilhelmina 1899 und 1907 in Den Haag einberufen und sollten der Abrüstung und der Entwicklung von Grundsätzen für die friedliche Regelung internationaler Konflikte dienen. Der Anlass dieser Entwicklung hin zu den Konferenzen war das Ergebnis einer pazifistischen Bewegung im 19. Jahrhundert, die mit der Aufklärung begonnen hatte. Die Konferenzen waren der erste Versuch der Staatengemeinschaft, den Krieg als Institution abzuschaffen. Man wollte den Waffengang verbieten und stattdessen den Rechtsweg verbindlich vorschreiben.

Geschichtliche Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Delegierte zur Zweiten Haager Friedenskonferenz

Zar Nikolaus hatte die Konferenzen 1898 mit der Begründung angeregt, es drohe ansonsten „eine Katastrophe“.[1] Daraufhin kamen in Den Haag vom 18. Mai bis zum 29. Juli 1899 die Vertreter von insgesamt 26 Staaten zusammen: Diplomaten, Völkerrechtler und militärische Berater.[2] An der zweiten Konferenz vom 15. Juni bis zum 18. Oktober 1907 waren Vertreter aus insgesamt 44 Staaten beteiligt, um eine internationale Rechtsordnung auszuarbeiten und Normen für friedliche Lösungen bei internationalen Streitfällen zu erreichen. Sie konnten sich auf keine Abrüstungsschritte einigen und scheiterten bei der Einführung einer obligatorischen Schiedsgerichtsbarkeit wegen des Erfordernisses der Einstimmigkeit an der Ablehnung des Deutschen Reiches, Österreich-Ungarns, der Türkei und einiger kleinerer Staaten. Dennoch kam es zur Errichtung des Schiedsgerichtshofs in Den Haag.

Auf einer ursprünglich für 1914, dann für 1915 geplanten dritten Friedenskonferenz wollte man über die obligatorische Gerichtsbarkeit nach dem Mehrheitsprinzip entscheiden und Fragen einer internationalen Exekutive erörtern, die dann im Völkerbund als kollektive Sicherheit erstmals institutionalisiert wurde. In den zwei Konferenzen entwickelten die Teilnehmer ein umfassendes Programm zur Friedenssicherung und Verhaltensregeln im Konfliktfall und arbeiteten Normen für die Land- und Seekriegführung aus.

Der ständige Schiedsgerichtshof verfügt über ein internationales Büro in Den Haag. Der Internationale Gerichtshof als höchstes Rechtsprechungsorgan baut auf dem Schiedsgerichtshof auf. Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete sich per Gesetz in Bezugnahme auf Art. 24 Abs. 3 Grundgesetz, sich bei zwischenstaatlichen Streitigkeiten der Rechtsprechung des Haager Gerichtshofes zu unterwerfen.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Jost Dülffer: Regeln gegen den Krieg? Die Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 in der internationalen Politik. Ullstein verlag, Frankfurt am Main 1981, ISBN 3-550-07942-7.
  • Walther Schücking: Der Staatenverband der Haager Konferenzen. Duncker & Humblot, München / Leipzig 1912.
  • Klaus Schlichtmann: Japan und die beiden Haager Friedenskonferenzen, 1899 und 1907. Vorbereitungen für den Eventualfall. In: Werner Schaumann (Hrsg.): Japanologie und Wirtschaft – Wirtschaft und Japanologie. Referate des 5. Japanologentags der OAG in Tokyo, 28./29. März 1996. iudicium, München 1997, S. 221–243.[3]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Jost Dülffer: Der Weg in den Krieg. In: Gerhard Hirschfeld, Gerd Krumeich, Irina Renz (Hrsg.): Enzyklopädie Erster Weltkrieg. Schöningh, Paderborn 2003, ISBN 3-506-73913-1.
  2. Alfred Vagts: Deutschland und die Vereinigten Staaten in der Weltpolitik. Macmillan, London und New York 1935, Bd. 2, S. 1960–1970.
  3. Klaus Schlichtmann: Japan und die beiden Haager Friedenskonferenzen, 1899 und 1907. Vorbereitungen für den Eventualfall. In: Werner Schaumann (Hrsg.): Japanologie und Wirtschaft – Wirtschaft und Japanologie. Referate des 5. Japanologentags der OAG in Tokyo, 28./29. März 1996. iudicium, München 1997, S. 221–243. Auf Academia.edu (online), abgerufen am 29. April 2022.