Kommission für Provenienzforschung – Wikipedia

Die Kommission für Provenienzforschung ist eine Einrichtung der Republik Österreich für die Provenienzforschung der Werke verschiedener Künstler und deren Eigentümern in den Sammlungen und Museen der Bundesrepublik mit Sitz in Wien. Sie wurde im Februar 1998 beim damals für Kultur zuständigen Bundesministerium eingerichtet – das ist jetzt das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport. Ihre Mitglieder sind als Provenienzforscherinnen und Provenienzforscher direkt in den verschiedenen Bundesmuseen und -sammlungen tätig.

Durch das österreichische Kunstrückgabegesetz von 1998[1] hat die Republik Österreich den Auftrag, bewegliche Kunst- und Kulturgüter, die in der Zeit des Nationalsozialismus ihren Eigentümerinnen und -ern entzogen wurden (z. B. in der Form eines Kunstraubs, von Raubgold oder der von dem NS-Staat durchgeführten Arisierung von Eigentum), proaktiv in den bundeseigenen Sammlungsbeständen auszuforschen und an die früheren Eigentümerinnen und -ern respektive deren Rechtsnachfolgerinnen/-ern zu übereignen. Die Kommission für Provenienzforschung ist für die systematische Beforschung der Sammlungsbestände zuständig. Die Ergebnisse werden dem Kunstrückgabebeirat übermittelt, dieser richtet darauf basierend Empfehlungen hinsichtlich der Nicht-Rückgaben bzw. Rückgaben an die zuständige Bundesministerin bzw. den zuständigen Bundesminister (Restitution).[2]

Kommt es zu einer positiven Rückgabeentscheidung des Ministeriums, werden eventuell durch die Kommission die jetzigen Eigentümerinnen und -ern bzw. Rechtsnachfolgerinnen/-er gesucht und kontaktiert.

Die Internetseite enthält umfassende Informationen zu bereits vorliegenden Untersuchungen, zu Nachforschungsmöglichkeiten und zur Schriftenreihe der Kommission seit dem Jahr 2008.[3]

Unter verschiedenen Tarnbezeichnung hatten die heutigen österreichischen Sammlungen Kunstgegenstände erlangt:

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen und sonstigem beweglichem Kulturgut aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und aus dem sonstigen Bundeseigentum (Text des Gesetzes – KRG; BGBl. I Nr. 181/1998 in der novellierten Fassung vom 16. Nov. 2010)
  2. Der Auftrag und die Zuständigkeit der Kommission wird hier nach den Angaben auf der Webseite der Kommission für Provenienzforschung mit Stand vom 24. Juni 2023 wiedergegeben (Datum der Einsichtnahme).
  3. Dort stehen auch die Texte aus dem Sammelband
    Eva Blimlinger und Heinz Schödl (Hrsg.): … (k)ein Ende in Sicht. 20 Jahre Kunstrückgabegesetz in Österreich. Wien, Köln, Weimar 2018. Band 8 in der Schriftenreihe der Kommission für Provenienzforschung.
  4. Theodor Venus, Alexandra-Eileen Wenck: Die Entziehung jüdischen Vermögens im Rahmen der Aktion Gildemeester. Eine empirische Studie über Organisation, Form und Wandel von „Arisierung“ und jüdische Auswanderung in Österreich 1938–1941. Oldenbourg, Wien u. a. 2004. ISBN 3-7029-0496-4. Bd. 20,2 aus den Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission, Nationalsozialistische Institutionen des Vermögensentzuges
  5. Die Historikerkommission der Republik Österreich zwischen 1998 und 2003 sollte im Auftrag der österreichischen Regierung den „Vermögensentzug“ während der Zeit des Nationalsozialismus sowie die seither erfolgten Rückgaben bzw. Entschädigungsmaßnahmen erforschen. Innerhalb von vier Jahren wurde dieser Auftrag unter Beteiligung von 160 Forschern und in Form von 47 Projekten abgewickelt. Die umfassenden Ergebnisse wurden in 49 Bänden veröffentlicht. Mit der Übergabe des Schlussberichtes an die Auftraggeber am 24. Jänner 2003 beendete diese Historikerkommission ihre Tätigkeit.
  6. Georg Graf, Lorenz Mikoletzky und andere als Hrsg.: Veröffentlichungen der Österreichischen Historikerkommission Vermögensentzug während der NS-Zeit sowie Rückstellungen und Entschädigungen seit 1945 in Österreich. (Reihentitel inkl. des Schlussberichts) Böhlau Verlag, Wien, bis 2003