Landrat (Habsburgermonarchie) – Wikipedia

Der Landrat war in der Habsburgermonarchie das Kollegium des Landeshauptmanns in den einzelnen Kronländern Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Krain, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Görz-Gradisca, Istrien, Mähren, Schlesien und in der Bukowina. Die (bis zu 12) Landräte waren dem Landeshauptmann zugeordnet und stellten auch die Gerichtsbank.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Joachim Lohner: Das landeshauptmannschaftliche Gericht in Oberösterreich zu Beginn der Neuzeit: eine Darstellung des oberösterreichischen Prozeßrechts am obersten Territorialgericht des Landes anhand der oberösterreichischen Landtafel, Verlag Peter Lang, 1988.