Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz – Wikipedia

Die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz, in den Medien meist Limbach-Kommission oder verkürzt Beratende Kommission genannt, wurde am 14. Juli 2003 eingerichtet und kann von Betroffenen zu Fragen der Restitution von Raubkunst angerufen werden. Die Kommission erhielt ihren umgangssprachlichen Namen nach ihrer ersten Vorsitzenden Jutta Limbach (1934–2016).

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kommission wurde als Reaktion auf die Nummern 10 und 11 der Washingtoner Erklärung (Ausgeglichenheit zuständiger Kommissionen, Schaffung eines „alternativen Mechanismus“ zur Streitbeilegung)[1] auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Michael Naumann (SPD), der Kultusministerkonferenz der Länder und der kommunalen Spitzenverbänden ins Leben gerufen. Sie trat erstmals am 14. Juli 2003 zu ihrer Gründungssitzung in Berlin zusammen und wählte Jutta Limbach zu ihrer Vorsitzenden. Die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste betreibt die Geschäftsstelle der Kommission[2] und sorgt für Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Sitzungen. Die Koordinierungsstelle fungiert gleichzeitig als Ansprechpartnerin für die Antragsteller in den Verfahren.

Rechtlicher Status der Kommission[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Auffassung der Kommission handelt es sich bei ihr nicht um eine Behörde, sondern ein „vollkommen unabhängig“ agierendes „reines Beratungsgremium“, das Verwaltungsentscheidungen weder selbst treffe noch vorbereite.[3][4] Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Magdeburg „dürfte“ es sich bei der Kommission um ein „Mischgebilde“ handeln, das weder seiner Organisation noch seiner Funktion nach dem Bund, den Ländern oder den Kommunen eindeutig zugeordnet werden kann. Jedenfalls sei die Kommission keine „Bundeseinrichtung (...), die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben“ wahrnehme. Insbesondere übe die Beratende Kommission keine Beratungsfunktion gegenüber der Verwaltung aus.[5]

Funktionsweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kommission erarbeitet ihre Vorschläge unter Berücksichtigung der Washingtoner Erklärung von 1998, mit der sich die Bundesrepublik verpflichtet hatte, Fälle von NS-Raubkunst ausfindig zu machen, die rechtmäßigen Eigentümer oder deren Erben zu finden und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu „fairen und gerechten Lösungen“ zu kommen. Sie übernimmt dabei eine Rolle als Mediatorin zwischen den betroffenen öffentlichen Sammlungen und den ehemaligen Eigentümern der Kulturgüter bzw. deren Erben und kann Empfehlungen für oder gegen eine Rückgabe aussprechen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Magdeburg beruht ihre Tätigkeit nicht auf Rechtssätzen des öffentlichen Rechts und bemisst sich auch nicht daran; die Abwägungsentscheidungen seien der Funktion dieses Gremiums entsprechend nicht rechtlich gebunden.[6] Die Beratungen der Kommission sind vertraulich. Nach Auffassung des Bundes und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zeichnet sich die Kommission durch ihre „moralische Autorität“ aus.[1] Voraussetzung für ein Verfahren ist, dass beide Seiten der Anrufung der Limbach-Kommission zustimmen.[7]

Rechtsstreit über Akteneinsicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 2013 verlangte ein früherer, nicht erfolgreicher Antragsteller nach Abschluss des Verfahrens Einsicht in die sein Verfahren betreffenden Akten der Kommission. Er behauptete, die Geschäftsstelle der Kommission habe dem Antragsgegner, der Stiftung Deutsches Historisches Museum weitreichende Empfehlungen erteilt und ein gemeinsames Vorgehen vorbereitet.[8] In diesem Zusammenhang nahm im September 2013 die Geschäftsstelle der Kommission im Namen ihrer Vorsitzenden Stellung zur Arbeitsweise und zu den Maßstäben Stellung, an denen sich die Kommission orientiert und begründete damit, dass die Beratungen der Kommission vertraulich bleiben müssten. Das Verwaltungsgericht Magdeburg fasste diese Stellungnahme so zusammen:

„Bei der Beratenden Kommission handele es sich um ein reines Beratungsgremium von ehrenamtlich tätigen hochrangigen Personen aus der Wissenschaft und dem öffentlichen Leben, die unverbindliche Empfehlungen gegenüber Einrichtungen und Personen aussprächen. Diese Empfehlungen basierten auf ethischen Abwägungsentscheidungen, denen ein moralisches Raisonnement zu Grunde liege. In diesem Zusammenhang erstatteten die Berichterstatter der Kommission nur mündliche Berichte aus den von den Verfahrensbeteiligten eingereichten Akten, die jeweils auch der Gegenseite zugestellt würden. Die dabei hin und wieder schriftlich vorliegenden Berichte beschränkten sich zumeist auf eine summarische Wiedergabe des Akteninhalts und gäben keine Auskunft über die - spätere - moralische Reflektion (sic!) der Kommission hinsichtlich deren Empfehlung. Selbst in den Protokollen der Kommissionssitzungen fänden sich keine Auskünfte hierzu. Die Kommission habe sich bereits anlässlich ihrer Gründung im Jahr 2003 darauf verständigt, zu ihren Sitzungen ausschließlich Verlaufsprotokolle durch die Geschäftsstelle fertigen zu lassen. Überdies bestehe auch das hohe persönliche Interesse aller Kommissionsmitglieder, dass deren Unabhängigkeit in den Beratungen nicht dadurch beeinträchtigt werde, dass Unterlagen der Beratenden Kommission - gleich welcher Art - öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Arbeit der Beratenden Kommission sei nur möglich, wenn deren Tätigkeit vertraulich bleibe.“[9]

Im Jahr 2017, mit Beschluss vom 27. März wurde die Klage des Antragstellers auf Akteneinsicht in zweiter Instanz zurückgewiesen.[10] Der Begründung des Gerichts zufolge falle die Beratende Kommission nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Ihre Arbeitsweise und Funktion bei Rechtsstreiten bleibt umstritten.[11]

Reformvorschläge Parzinger[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf einer Tagung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) am 28. November 2015 forderte der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Hermann Parzinger weitreichende Reformen. So regte er an, dass die Kommission künftig auch tätig werden solle, wenn nur eine Seite das wünsche. Er meinte, die Geschäftsstelle der Kommission müsse vom DZK unabhängig sein. Außerdem solle sie sich eine Prozessordnung geben. In seiner Rede betonte Parzinger, dass Transparenz einen hohen Stellenwert für die Tätigkeit aller mit Provenienzfragen befassten Institutionen haben müsse und dass für staatliche Kulturinstitutionen die Beweislastregeln der Handreichung von 2001[12] gälten, die von einem Beginn der NS-Verfolgung 1933 ausgingen. Mit Recht liege die Beweislast nicht beim Antragssteller, sondern bei der jeweiligen Kultureinrichtung, die vor allem nachzuweisen habe, dass der Kaufpreis eines Werkes angemessen war und der Käufer darüber frei verfügen konnte. Schließlich sprach sich Parzinger dafür aus, dass demnächst ein Vertreter einer jüdischen Organisation in die Kommission berufen werde.[13] Öffentliche politische Unterstützung, insbesondere bei der Förderung nach der einseitigen Anrufbarkeit der Kommission und nach Transparenz der Entscheidungsfindung, kam von der Partei Die Linke.[14] Im März 2016[15] sagte die Kulturstaatsministerin des Bundes Monika Grütters dazu, sie werde der Kommission empfehlen, jemanden mit jüdischem Hintergrund in „in die Arbeit einzubeziehen“. Man könne auch „nach 13 Jahren guter Arbeit über einzelne Aspekte der Arbeitsordnung nachdenken“.[16]

Streit um Notwendigkeit der Vollständigkeit der Kommission bei Anhörung Flechtheim[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bei der Anhörung der Erben des früheren Kunsthändlers Alfred Flechtheim am 12. Februar 2016 war die Kommission nicht vollständig anwesend.[17] Die Erben sahen u. a. darin einen Verfahrensmangel und baten einige Tage nach der Anhörung darum, dass zunächst keine Empfehlung abgegeben werde.[18] Diesen Standpunkt wies die Kommission zurück. Die Erben hätten sich nach der Verhandlung schriftlich „für die ausgezeichnete Verhandlungsleitung der gut vorbereiteten Sitzung“ bedankt. In der Sitzung hätten sie keine Einwendung dagegen erhoben, dass sie ohne die krankheitsbedingt abwesende Vorsitzende angehört werden würden. Sie hätten auch keine Einwendungen dagegen erhoben, als ihnen angekündigt worden sei, ein Mitglied werde während der Verhandlungen wegen anderweitiger Verpflichtungen gehen. Die Kommission ergänzte, sie sei auch hinsichtlich ihres Verfahrens unabhängig. Das Verfahren sei mit der Beratung und Beschlussfassung „ordnungsgemäß abgeschlossen“ worden.[19]

Berufung jüdischer Mitglieder und Reform Grütters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Kommission haben bisher nur nicht-jüdische Personen des öffentlichen Lebens angehört. Auf Forderungen angesprochen, ein jüdisches Mitglied für die Kommission zu benennen, meinte die Kulturstaatsministerin Monika Grütters im März 2016, man habe das aus guten Gründen nicht vor. Ein jüdisches Mitglied könne schließlich befangen sein.[20] Kurz darauf änderte sie ihre Auffassung und teilte mit, sie befürworte die Berufung eines jüdischen Vertreters in die Kommission.[21] Nachdem neben der Kritik an der Flechtheim-Empfehlung auch noch Kritik an der Entscheidung in der Sache L. Behrens & Söhne lautgeworden war,[22] kündigte Grütters die Einsetzung einer Kommission mit Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden an, die über die mögliche Reform beraten sollte.[23] Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag hat unter dem 20. September 2015 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Reform der Kommission gestellt.[24] Darin fragt sie unter anderem danach, ob künftig auch andere als langjährige deutsche Staatsdiener in die Kommission aufgenommen werden sollen, mit Blick auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg (6 A 81/15) ob die Kommission dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen soll und ob die Maßstäbe, anhand derer die Kommission entscheiden soll, festgelegt werden sollen. Sie fragt auch danach, ob die Kommission künftig einseitig angerufen und für die öffentliche Hand bindend entscheiden können soll und wie sichergestellt werden soll, dass die Kommission unabhängig ist, obwohl das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste einerseits Geschäftsstelle der Kommission und andererseits Berater öffentlicher Museen bei Raubkunstfragen ist.

Am 2. November 2016 wurde die Kommission reformiert.[25] Änderungen wurden in der Geschäftsordnung, im Mandat, in der Zusammensetzung der Mitglieder und der Dokumentierung der Empfehlungen vorgenommen[26].

Laut der öffentlich zugänglichen Verfahrensordnung dürfen nebst öffentlichen Einrichtungen auch „private kulturbewahrende Einrichtungen in Deutschland“ (Verfahrensordnung, § 1 (1)) die Kommission berufen. Immer noch ist das Einverständnis beider Seiten „Voraussetzung für das Tätigwerden der Kommission“ (Verfahrensordnung, § 3 (1)) erforderlich. Weiterhin wird mindestens einer der zehn Mitgliedersitze Repräsentanten jüdischer Organisationen vorbehalten. Die von der Kommission erteilten Empfehlungen und deren Begründung werden auf der Webseite des DZK veröffentlicht (Verfahrensordnung, § 6 (7)).[27]

Die Änderungen fanden ein zwiespältiges Echo. Soweit die Reform Parzingers Vorschlägen folgte, wurde sie in den Medien begrüßt, aber weiterhin scharf dafür kritisiert, dass Parzingers Forderung nach einer einseitigen Anrufbarkeit der Kommission nicht aufgenommen wurde. Auf diese Weise seien vermutliche Hunderte von Restitutionsanträgen steckengeblieben, weil sich die Museen ohne Nachteile für sie weigern könnten, die Kommission anzurufen.[28] Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Ronald Lauder, bezeichnete es als Problem, dass die Reform nicht per Gesetz durchgeführt worden sei und die Kommission nach wie vor nur tätig werde, wenn beide Streitparteien ihr Einverständnis dazu erteilten.[29] Auch die Conference on Jewish Material Claims against Germany kritisiert diesen Punkt.[30] Monika Grütters hingegen meinte, die bisherige Regelung habe sich „bewährt“. Das einseitige Tätigwerden der Kommission komme außerdem der Einrichtung eines Gerichts nah und sei darum vermutlich verfassungswidrig.[31] Dagegen wird eingewandt, die jetzige Regelung bevorzuge die Museen übermäßig, und die Kommission gebe nur Empfehlungen ab, die bloß politisch aber nicht rechtlich verbindlich seien. Aus diesem Grund könne man nicht von einem Gericht sprechen.[32]

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Kommission gehören bis zu zehn geeignete Persönlichkeiten an. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden von der Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien im Einvernehmen mit der Kultusministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden ernannt. Laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Dezember 2002[33] waren dies zunächst: Thomas Gaehtgens, Jutta Limbach, Günther Patzig, Dietmar von der Pfordten, Reinhard Rürup, Rita Süssmuth, Richard von Weizsäcker und Ursula Wolf. Derzeit sind Mitglieder:[34][35]

Ehemalige Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bisherige Empfehlungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bisher verabschiedete die Kommission folgende Empfehlungen:[37]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rückerstattungsanordnung Berlin 1949 (REAO)

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Schriftsatz des Bundes und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Welfenschatz-Verfahren vor dem US Court für den District of Columbia vom 29. Oktober 2015, Civ. Action No.: 1:15-cv-00266-CKK, Seite 41
  2. Internetpräsenz der Stiftung, Aufgaben, Fakten, abgerufen am 13. Februar 2022
  3. Urteil Verwaltungsgericht Magdeburg vom 31. März 2015 - 6 A 81/15, Rn. 14
  4. Urteil Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. März 2017 - 3 L 115/15
  5. Urteil Verwaltungsgericht Magdeburg vom 31. März 2015 - 6 A 81/15, Rn. 24, 25
  6. Urteil Verwaltungsgericht Magdeburg vom 31. März 2015 - 6 A 81/15, Rn. 26
  7. Kultusministerkonferenz: Absprache zwischen Bund und Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur Einsetzung einer Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz (Beschluss der KMK vom 5. Dezember 2002), abgerufen am 17. März 2016
  8. Urteil Verwaltungsgericht Magdeburg vom 31. März 2015 - 6 A 81/15, Rn. 9
  9. Urteil Verwaltungsgericht Magdeburg vom 31. März 2015 - 6 A 81/15, Rn. 6, s.a. "Jutta Limbach als 'Gelehrte im Theater'. Ihr Job ist „moralisches Räsonieren“, Westfälische Nachrichten, 17. März 2016
  10. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt: Beschluss vom 27. März Zum Informationsanspruch gegenüber der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz. 24. März 2017, abgerufen am 18. Mai 2017.
  11. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags: Restitutionspraxis und die Zukunft der Beratenden Kommission. In: Sachstand: Raubkunst und Restitution. Washingtoner Erklärung und Limbach-Kommission. Berlin 1. Dezember 2016, S. 13 (bundestag.de [PDF]).
  12. Handreichung zur Umsetzung der „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom Dezember 1999. Fassung vom November 2007
  13. German Advisory Commission - Changes proposed by Hermann Parzinger, President of the SPK, Deutschlandradio Kultur, Sendung FAZIT vom 29. November 2015 "Tagung zu Kulturgutverlusten", Hermann Parzinger: Kulturgüter und ihre Provenienz – Forschung, Aufklärung, Lösungen. Erfahrungen aus der Sicht der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Rede auf der Konferenz des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste „Neue Perspektiven der Provenienzforschung in Deutschland“ (Es gilt das gesprochene Wort), S. 4, 19, zuletzt eingesehen am 15. Dezember 2015.
  14. Pressemitteilung von Sigrid Hupach: Transparente Aufarbeitung der NS-Raubkunst längst überfällig. 2. Dezember 2015, abgerufen am 18. Mai 2017.
  15. Reformpläne Grütters. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. April 2017; abgerufen am 3. April 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.deutschlandradiokultur.de
  16. „Grütters lenkt im Streit um NS-Raubkunst-Gremium ein“. Süddeutsche Zeitung, 11. März 2016, archiviert vom Original am 9. April 2018;.; Stefan Koldehoff: „Moralisch, nicht legalistisch.“ Die Zeit, 17. März 2016, S. 57. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 4. April 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.deutschlandradiokultur.de
  17. Pressemeldung Kunstsammlung NRW o. D. (Memento des Originals vom 24. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kunstsammlung.de
  18. „Eklat bei Raubkunst-Streit Flechtheim-Erben beenden Verfahren“, Berliner Zeitung vom 26. Februar 2016, abgerufen am 18. Mai 2017
  19. Pressemitteilung der Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz vom 25. Februar 2016 (Memento vom 24. März 2016 im Internet Archive), (Memento vom 25. März 2016 im Internet Archive), Empfehlung der Beratenden Kommission Alfred Flechtheim Erben ./. Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, abgerufen am 18. Mai 2017
  20. "Germany to Continue Funding to Establish Provenance of Looted Art", Alyson Smale in The New York Times vom 3. März 2016.
  21. „Grütters' Lapsus. Wer ist voreingenommener? Monika Grütters, die Staatsministerin für Kultur, löst in den USA mit ihrer Äußerung zur Besetzung der Limbach-Kommission bei Verbänden einen Sturm der Entrüstung aus.“, Cathrin Lorch in Süddeutsche Zeitung vom 9. März 2016; „Moralisch, nicht legalistisch Die Kommission für die Rückgabe von NS-Raubkunst gehört reformiert“, Stefan Koldehoff in Die Zeit vom 17. März 2016.
  22. „Dringender Reformbedarf bei der Limbach-Kommission“, Henning Kahmann in der Zeitschrift für offene Vermögensfragen 2016, 8
  23. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Pressemitteilung: 217/2016, „Gemeinsame Pressemitteilung von BKM und KMK. Kulturpolitisches Spitzengespräch im Bundeskanzleramt“; "German culture minister promises to reform Limbach Commission after mounting criticism" in The Art Newspaper vom 5. August 2016
  24. [1] Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 18/9724
  25. Parzinger’s Suggestion. Will the Limbach Commission’s rules of procedure be changed once more? Abgerufen am 30. März 2017.
  26. Pressemitteilung der Bundesregierung vom 10. November 2016. Abgerufen am 30. März 2017.
  27. Verfahrensordnung der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz, vom 02.11.2016. Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, abgerufen am 16. Juli 2019.
  28. Stefan Koldehoff: "Es sind zu einem großen Teil tatsächlich Verbesserungen". Deutschlandfunk, 4. November 2016, abgerufen am 18. Mai 2017.
  29. »Gedenkkränze reichen nicht« Ronald S. Lauder über die Rückgabe von NS-Raubkunst, Moral und Fehler der Limbach-Kommission. Jüdische Allgemeine, 21. April 2017, archiviert vom Original am 13. Juni 2018; abgerufen am 18. Mai 2017.
  30. »Unsere Arbeit ist noch längst nicht zu Ende« Rüdiger Mahlo über die Not von Schoa-Opfern, Mängel in der Provenienzforschung und rechtspopulistische Geschichtsvergessenheit. Jüdische Allgeimeine, 26. Januar 2017, archiviert vom Original am 8. April 2018; abgerufen am 18. Mai 2017.
  31. Deutscher Bundestag: Antwort der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Staatsministerin Monika Grütters vom 16. November 2016. In: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. November 2016 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. 25. November 2016, abgerufen am 18. Mai 2017.
  32. Henning Kahmann: Parzingers Vorschlag. Wird die Verfahrensordnung der „Limbach-Kommission“ noch einmal geändert werden? Zeitschrift für offene Vermögensfragen, Januar 2017, S. 11–13, abgerufen am 18. Mai 2017.
  33. Absprache zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur Einsetzung einer Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Dezember 2002), abgerufen am 30. Juli 2015
  34. beratende-kommission.de, Mitglieder (Memento des Originals vom 12. Juni 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de (abgerufen am 14. Januar 2022)
  35. beratende-kommission.de, Geschichte (Memento des Originals vom 14. Januar 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de (abgerufen am 14. Januar 2022)
  36. Beratende Kommission, Eigendarstellung (Memento des Originals vom 14. Januar 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de
  37. Bisherige Empfehlungen der Beratenden Kommission, abgerufen am 14. Januar 2022.
  38. Pressemitteilung (Memento des Originals vom 14. Januar 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de (PDF, 116 kB, abgerufen am 14. Januar 2022)
  39. Pressemitteilung (Memento des Originals vom 14. Januar 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de (PDF, 126 kB, abgerufen am 14. Januar 2022)
  40. Pressemitteilung (Memento des Originals vom 30. Dezember 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de (PDF, 40 kB, abgerufen am 14. Januar 2022)
  41. Pressemitteilung (Memento des Originals vom 14. Januar 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de (PDF, 154 kB, abgerufen am 14. Januar 2022)
  42. Pressemitteilung (Memento des Originals vom 14. Januar 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de (PDF, 35 kB, abgerufen am 14. Januar 2022)
  43. Pressemitteilung (Memento des Originals vom 30. Dezember 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de (PDF, 9 kB, abgerufen am 14. Januar 2022)
  44. Pressemitteilung (Memento des Originals vom 14. Januar 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de (PDF, 91 kB, abgerufen am 14. Januar 2022)
  45. Empfehlung der Beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. April 2017; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kulturgutverluste.de
  46. Empfehlung der Beratenden Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter zum Bild „Drei Grazien“ von Lovis Corinth. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. April 2017; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kulturgutverluste.de
  47. Empfehlung der Beratenden Kommission in der Sache „Behrens . /. Düsseldorf“. 3. Februar 2015, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 14. Januar 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/www.kulturgutverluste.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  48. Empfehlung der Beratenden Kommission in der Sache Traube ./. Stadt Düsseldorf. 30. November 2015, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 14. Januar 2022.@1@2Vorlage:Toter Link/www.kulturgutverluste.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  49. Empfehlung der Beratenden Kommission in der Sache Alfred Flechtheim Erben ./. Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. April 2017; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kulturgutverluste.de
  50. Empfehlung der Beratenden Kommission in der Sache Erben Salomon ./. Stadt Gelsenkirchen. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. April 2017; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kulturgutverluste.de
  51. Empfehlung der Beratenden Kommission in der Sache Erben Felix Hildesheimer ./. Franz Hofmann und Sophie Hagemann‐Stiftung. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. April 2017; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kulturgutverluste.de
  52. Empfehlung der Beratenden Kommission in der Sache Erben Rüdenberg ./. Stadt Hannover. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 4. April 2017; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kulturgutverluste.de
  53. Begründung der Empfehlung der Beratenden Kommission in der Sache Dr. Max James Emden ./. Bundesrepublik Deutschland. 23. April 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Januar 2022; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de
  54. Empfehlung der Beratenden Kommission in der Sache Dr. and Mrs. Max Stern Foundation ./. Bayerische Staatsgemäldesammlungen. 19. August 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Januar 2022; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de
  55. Empfehlung der Beratenden Kommission in der Sache Erben nach A. B. ./. Bayerische Staatsgemäldesammlungen. 1. Juli 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. November 2021; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de
  56. Empfehlung der Beratenden Kommission in der Sache Erben nach Max Fischer ./. Land Baden-Württemberg. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Januar 2022; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de
  57. Empfehlung der Beratenden Kommission in der Sache Erben nach Heinrich Rieger ./. Stadt Köln. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Januar 2022; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de
  58. Empfehlung der Beratenden Kommission in der Sache Erben nach Kurt und Else Grawi ./. Landeshauptstadt Düsseldorf. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Januar 2022; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de
  59. Empfehlung der Beratenden Kommission in der Sache Erben nach Robert Graetz ./. Stiftung Stadtmuseum Berlin. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Januar 2022; abgerufen am 14. Januar 2022.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beratende-kommission.de
  60. Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Hrsg.): Empfehlung der Beratenden Kommission NS-Raubgut in der Sache Erben nach Hedwig Lewenstein Weyermann und Irma Lewenstein Klein ./. Bayerische Landesbank. 13. Juni 2023 (beratende-kommission.de [PDF; 178 kB; abgerufen am 18. Juni 2023]).