Senatsverwaltung für Finanzen – Wikipedia

Senatsverwaltung für Finanzen
— SenFin —

Staatliche Ebene Berlin
Stellung Oberste Landesbehörde
Hauptsitz Berlin
Senator Stefan Evers
Bedienstete rund 580
Netzauftritt www.berlin.de

Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen (kurz: SenFin)[1] ist eine von zehn Fachverwaltungen des Berliner Senats im Range eines Landesministeriums und als solche Teil der Landesregierung sowie zuständige oberste Landesbehörde für die Finanzpolitik und Haushaltsplanung in der deutschen Hauptstadt.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ab 1945 war für Finanzen der Stadtrat für Finanzen und Steuern zuständig, zwischenzeitlich Stadtrat für Finanzen genannt. Seit 1951 ist für Finanzen die bis heute bestehende Senatsverwaltung für Finanzen zuständig.

Derzeitiger Senator ist seit dem 27. April 2023 Stefan Evers (CDU). Er wird von den beiden Staatssekretären Tanja Mildenberger und Wolfgang Schyrocki unterstützt.

Aufgaben und Organisation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Senatsverwaltung für Finanzen beschäftigt rund 580 Mitarbeiter und ist neben einem gesonderten Leitungsbereich in fünf Abteilungen gegliedert.[2][3]

Leitungsbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum Leitungsbereich der Senatsverwaltung für Finanzen gehört der Leitungsstab mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, den Gremienangelegenheiten, den Büros des Senators und der Staatssekretäre sowie die Stabsstelle Finanzreferent und Europaangelegenheiten.[4]

Abteilung I für Vermögen und Beteiligungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Abteilung I für Vermögen betreibt das Beteiligungsmanagement und -controlling für die Unternehmen des Landes Berlin sowie die Vermögensaktivierung.

Referate:

Abteilung II für Finanzpolitik und Haushalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Abteilung II fungiert als Haushaltsabteilung und ist mit der Aufstellung und der Ausführung des Landeshaushaltes einschließlich Stellen- und Personalwirtschaft befasst. Sie plant somit die Finanzpolitik des Senates.

Referate:

  • II A – Grundsatzangelegenheiten der Finanzpolitik, Finanzstrategien und Bund-Länder-Finanzbeziehungen
  • II B – Haushaltsplan, Öffentliches Rechnungswesen, Haushalts-, Gebühren- und Beitragsrecht, Aufsicht über die Landeshauptkasse sowie Angelegenheiten des Einzelplans 29
  • II C – Angelegenheiten des Einzelplans 10 sowie der Bezirkshaushaltspläne und Entgeltstelle Soziale Dienstleistungen
  • II D – Angelegenheiten der Bezirke, Einzelplan 11 sowie Bezirkshaushaltspläne
  • II E – Angelegenheiten der Einzelpläne 01, 02, 05, 08, 15, 20, 21, 25, 29 sowie Bezirkshaushaltspläne
  • II F – Angelegenheiten der Einzelpläne 07, 12, 13 sowie Bezirkshaushaltspläne
  • II G – Angelegenheiten der Einzelpläne 03, 08, 09 sowie Bezirkshaushaltspläne
  • II LFU – Projekt Landesweites Forderungsmanagement zum Unterhaltsvorschussgesetz

Abteilung III für Angelegenheiten der Steuerverwaltung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Senatsverwaltung für Finanzen leitet mit ihrer Abteilung III als oberste Landesfinanzbehörde die Berliner Steuerverwaltung. Die Abteilung umfasst sieben Referate.

Referate:

Abteilung IV für Landespersonal[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Abteilung IV für Landespersonal bündelt die Zuständigkeiten für die in der Senatsverwaltung angesiedelten landesweiten Themen der Personalpolitik.

Referate:

  • IV A – Landespersonal
  • IV B – Tarifrecht und Recht der Arbeitnehmer, Zusatzversorgung und Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht
  • IV C – Personalentwicklung und Demografiemanagement
  • IV D – Öffentliches Dienstrecht
  • IV E – Landesweites Personalmarketing und -recruiting
  • PStat – Statistikstelle Personal

Abteilung VD für Verwaltungsmanagement und Dienstleistungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Abteilung VD ist für weitere Personal-, Organisations- und Rechtsangelegenheiten zuständig.[5]

Referate:

  • VD A – Erbschaften, Selbstversicherung, Regress
  • VD B – Zentrale Dienstleistungen: E-Government und Kommunikation, Dienstbetrieb, Landesausgleichsamt
  • VD C – Personaldienstleistungen: Personalleitstelle, Personalhaushalt, Personalwirtschaft
  • VD D – Entwicklungs- und Finanzdienstleistungen: audit berufundfamilie, Organisations- und Personalentwicklung, Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutz, Fortbildung, Beschäftigtenvertretungen, Sachhaushalt, Ressort-Controlling, Berichtswesen
  • Justiziariat

AG Ressourcensteuerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Senatsverwaltung für Finanzen leitet die AG Ressourcensteuerung, die auf die AG Wachsende Stadt gefolgt ist. In diesem Gremium wird über die Anzahl zusätzlicher Stellen und die Personalpolitik für die Berliner Bezirke diskutiert.[6]

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur AG Ressourcensteuerung gehören fünf Mitglieder:

Berichterstattung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Berichterstattung erfolgt regelmäßig über die Publikationen der Senatsverwaltung für Finanzen.[8]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Rundschreiben I Nr. 1/2023. Senatsverwaltung für Inneres und Sport, 22. Juni 2023, abgerufen am 26. Juni 2023.
  2. Organigramm der Finanzverwaltung des Berliner Senats (PDF; 201 kB), abgerufen am 14. November 2020
  3. Leitung und Organisation der Finanzverwaltung des Berliner Senats, abgerufen am 14. November 2020
  4. Die Abteilungen der Finanzverwaltung des Berliner Senats, abgerufen am 14. November 2020
  5. Die Abteilungen der Finanzverwaltung des Berliner Senats, abgerufen am 14. November 2020
  6. Personalpolitisches Aktionsprogramm 2017/2018 (PDF; 386 kB), abgerufen am 14. November 2020
  7. Kleine Anfrage der FDP, abgerufen am 14. November 2020
  8. Personalpolitisches Aktionsprogramm 2018/2019 (PDF; 282 kB), abgerufen am 14. November 2020