Spezialsenat – Wikipedia

Ein Spezialsenat ist ein Spruchkörper beim Oberlandesgericht oder Bundesgerichtshof, der kein Straf- oder Zivilsenat ist. Die meisten Spezialsenate sind auf ein bestimmtes Sachgebiet im Berufsrecht spezialisiert.

Spezialsenate beim Bundesgerichtshof[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Spezialsenate des Bundesgerichtshofs setzen sich im Regelfall aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Berufsangehörigen als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Am Bundesgerichtshof gibt es acht Spezialsenate.